Kosten und Kostenübernahme

Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, sofern eine diagnostizierbare, klinisch relevante psychische Erkrankung vorliegt. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, klären wir gemeinsam im Erstgespräch oder während der probatorischen Sitzungen.

Gesetzlich versicherte Patient:innen

Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, werden die Kosten bei entsprechender Indikation in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

Private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen übernehmen die Kosten für Psychotherapie in der Regel. Bitte beachten Sie jedoch, dass die vertraglichen Bedingungen je nach Versicherung variieren können. In manchen Tarifen ist die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr begrenzt. Es empfiehlt sich daher, die individuellen Vertragsbedingungen vor Beginn der Therapie zu prüfen.

Selbstzahler:innen

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die therapeutischen Leistungen als Selbstzahler:in in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für privat Versicherte oder Selbstzahler:innen kann ich Ihnen einen früheren Termin anbieten.

Terminabsagen

Terminabsagen sollten spätestens zwei Werktage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Termin erfolgen. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar berechnet.
Ausgenommen sind Termine, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht wahrgenommen werden können; in diesem Fall ist der Grund durch einen Nachweis (z. B. ärztliches Attest) zu belegen.

Kontakt

📍Praxisadresse:    Reisingerstraße 4, 80337 München

Telefonische Erreichbarkeit
Mo. und Do.: 16:00–17:00.
Für Terminanfragen kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail oder über das Kontaktformular.